Kanzlei Hüners
Fachanwalt für Strafrecht

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt.

Das deutsche Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 14 – 17 Jahre.

Zwischen dem 18ten und dem 21ten Lebensjahr gilt man als Heranwachsender. Bei einem Heranwachsenden prüft das Gericht, ob Jugend- und Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt.

Im deutschen Jugendstrafrecht gilt der Erziehungsgedanke, so dass in der Regel keine Bewährungs- und Freiheitsstrafen verhängt werden, sondern Maßnahmen, die dem Jugendlichen es ermöglichen sollen, ein straffreies Leben zu führen.

Unter besonderen Umständen kann auch ein Heranwachsender dem Jugendstrafrecht unterfallen.

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