Kanzlei Hüners
Fachanwalt für Strafrecht

Kosten

Über Geld spricht man nicht!? DOCH!


Es ist ganz selbstverständlich, dass die Kostenfrage eine der vordringlichsten Fragen ist, wenn es um die Beauftragung eines Anwalts geht.

In der Kanzlei Hüners wird ein Erstberatungsgespräch in aller Regel nicht abgerechnet, da es hier darum geht, sich kennenzulernen und zu schauen, ob es überhaupt Sinn macht, rechtlich in die Angelegenheit einzusteigen.


Bei außergewöhnlich langen Erstberatungsgesprächen – Gesprächszeit über 45 Minuten - oder sehr umfangreichen Unterlagen, welche im Termin oder vorab gesichtet werden müssen, ist eine kostenlose Bearbeitung nicht möglich. Hierbei wird vorab ein Honorar vereinbart werden, welches den Aufwand adäquat abbildet.


Strafrecht

Die Kostenfrage im Strafrecht lässt sich pauschal nicht beantworten, da dies von vielen Faktoren abhängt.

Bei kleineren Verfahren wird in aller Regel nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet.

Bei mittleren und großen Verfahren, die entweder / oder zeitintensiv oder rechtlich komplex sind, wird in der Kanzlei Hüners mittels eines zuvor vereinbarten Pauschalhonorars oder eines Stundenhonorars abgerechnet.


Entsprechende Honorare werden individuell und auf ihren jeweiligen Fall zugeschnitten sein, scheuen sie sich insoweit nicht, nachzufragen.

In bestimmten Fällen kommen Pflichtverteidigung in Betracht. Hierbei wird die Honorierung des Verteidigers durch die Staatskasse übernommen. Ob ihr Fall ein Fall der notwendigen Verteidigung (Pflichtverteidigung) ist, erfragen sie gerne bei einem persönlichen Gespräch.


In Ausnahmefällen übernehmen bestehende Rechtschutzversicherungen Kosten der Rechtsverfolgung in Strafverfahren.


Zivilrecht

Die Honorierung im Zivilrecht richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe bestimmt sich hierbei nach dem Streitwert und ist gesetzlich vorgegeben.

Die Kanzlei Hüners rechnet in Zivilangelegenheiten ausschließlich auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.

In der Regel übernehmen bestehende Rechtschutzversicherungen Kosten der Rechtsverfolgung in Zivilverfahren.


Nebenklage

Die Honorierung in Nebenklageverfahren richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).In bestimmten Fällen kommen Pflichtnebenklagevertretungen in Betracht. Hierbei wird die Honorierung des Nebenklagevertreters durch die Staatskasse übernommen. Ob ihr Fall ein Fall der notwendigen Nebenklagevertretung ist, erfragen Sie gerne bei einem persönlichen Gespräch.

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