Kanzlei Hüners
Fachanwalt für Strafrecht

Allgemeines Strafrecht

Das allgemeine Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Delikten und ist im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.

Die wichtigsten Gebiete des allgemeinen Strafrechts sind dabei:

Kapitalstrafrecht: Dies umfasst die Tötungsdelikte Totschlag (§ 212 StGB), Mord (§ 211 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB und Raub mit Todesfolge § 251 StGB).

Sexualstrafrecht: Dies umfasst im Wesentlichen die Delikte sexuelle Nötigung (§177 Abs.1 StGB) und Vergewaltigung (§ 177 Abs.2 StGB), sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) sowie die Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinder- und jugendpornographischen Schriften (§§ 184b, 184c StGB).

Raub (§ 249 ff. StGB) und räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB).

Betrug (§ 263 StGB).

Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit: Dies umfasst im Wesentlichen die Körperverletzung (§ 223 StGB), die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) und schwere Körperverletzung (§ 226 StGB).

Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Dies umfasst im Wesentlichen die Delikte Freiheitsberaubung (§239 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Erpresserischer Menschenraub (§239a StGB) und Menschenhandel (§ 232 ff. StGB).

Diebstahl (§ 242ff StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Untreue (§ 266 StGB) Urkundenfälschung (§267 StGB), Hehlerei (§ 259 StGB).

Gemeingefährliche Straftaten: Brandstiftung (§ 306 StGB), fahrlässige Brandstiftung (§ 306f StGB).

Sollten Ihnen eines der vorgenannten Delikte – oder auch ein anderes Delikt, welches im Strafgesetzbuch (StGB) genannt wird – vorgeworfen werden, wird ein Fachanwalt für Strafrecht sie kompetent und mit dem nötigen Fachwissen verteidigen.

Um das beste Ergebnis in ihrem Verfahren zu erhalten, sollten Sie schnellst möglich durch einen erfahrenen Verteidiger betreut werden, damit bereits im Ermittlungsverfahren die Weichen richtig gestellt werden können

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