Jeder kann einmal Opfer einer Straftat oder eines schweren Unfalls werden. In einer solchen Situation fühlt man sich hilflos, schutzlos und nicht selten auch rechtlos. Um so wichtiger ist es dann, dass ein kompetenter und erfahrener Ansprechpartner, dem Sie vertrauen können und der die psychische Situation der Opfer kennt, an Ihrer Seite ist. Jemand, der es versteht, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihre Rechte effektiv zu wahren. Dabei bedarf es nicht nur dem angemessenen Umgang mit ihrer Situation, sondern auch den besonderen Kenntnissen des Straf- und Strafprozessrechts, welche Ihnen ein Fachanwalt für Strafrecht bieten kann.
Den Wenigsten ist dabei bekannt, dass gerade die Opfer von schweren Straftaten (Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Sexualdelikte) oft den Anspruch auf die Beiordnung eines Rechtsanwalts haben. Auch eine Beiordnung unter Gewährung von Prozesskostenhilfe ist unter gewissen Umständen möglich.
Sie sind als Opfer einer Straftat weder rechtlos, noch ohne Anspruch auf eine Entschädigung für die Schmerzen und das Leid, was Ihnen widerfahren ist.
Setzen Sie Ihre Rechte um!
Zögern Sie nicht mich anzurufen, damit wir in einem persönlichen Gespräch Ihre Situation gemeinsam besprechen und erörtern, in welcher Art und Weise wir Ihre Rechte und Ansprüche am Effektivsten durchsetzen können.
Ich stehe Ihnen zur Seite bei:
• Folgen von Straftaten (Nebenklage / Schmerzensgeld / Adhäsionsverfahren)
• Personenschäden (Verkehrsunfall / Sturzschaden / Hundebisse usw.)