Die gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Reisepreises finden sich in den §§ 651a ff. BGB.
Typische Probleme sind hierbei:
- Mängel der Unterkunft
- Mängel des Außenbereichs
- Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
Wichtig ist hierbei, dass die Mängel unverzüglich vor Ort gerügt werden und dies schriftlich dokumentiert ist. Wenn möglich sollte der Reisende zusätzlich umgehend eine E-Mail an den Reiseveranstalter senden, damit die Mängelrüge dokumentiert ist.