Kanzlei Hüners
Fachanwalt für Strafrecht

Reisepreisminderung

Die gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Reisepreises finden sich in den §§ 651a ff. BGB.

Typische Probleme sind hierbei:


- Mängel der Unterkunft

- Mängel des Außenbereichs

- Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche


Wichtig ist hierbei, dass die Mängel unverzüglich vor Ort gerügt werden und dies schriftlich dokumentiert ist. Wenn möglich sollte der Reisende zusätzlich umgehend eine E-Mail an den Reiseveranstalter senden, damit die Mängelrüge dokumentiert ist.

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