Sie haben einen Anhörungsbogen/ Vorladung zur Polizei erhalten?
Sie haben eine Ladung zum Hauptverhandlungstermin zugestellt bekommen?
Sie sind festgenommen worden?
Das oberste Gebot ist ab sofort: Schweigen!
Eines - wenn nicht das wichtigste – Recht des Beschuldigten im Strafverfahren ist, dass er das Recht hat zu schweigen. Niemand ist verpflichtet oder darf gar gezwungen werden Angaben gegenüber der Polizei zu machen und damit womöglich an seiner eigenen Überführung mitzuwirken.
Nutzen Sie ihr Recht!
Aber, auch wenn Sie wissen, dass Sie unschuldig sind: Schweigen Sie!
Jedes Wort, ohne dass der Beschuldigte bzw. sein Verteidiger Akteneinsicht hatte, kann eines zu viel sein. Bedenken Sie, wird gegen Sie ermittelt, dann ist weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft ihr Freund. Wichtig ist zunächst, dass ein Verteidiger Einsicht in die Ermittlungsakte erhält, um dann - unter Berücksichtigung der Interessen des Mandanten - eine gemeinsame Strategie zu entwickeln, wie dem Vorwurf effektiv entgegengetreten werden kann.
Einzig der engagierte Strafverteidiger wird dabei für Ihre Rechte kämpfen und darauf achten, dass Sie nicht staatlicher Willkür ausgesetzt sind, sondern, dass Ihr Verfahren fair und nach der Maßgabe des Gesetzes abläuft.
Der Fachanwalt für Strafrecht hat dabei nachgewiesen, dass er über besondere Kenntnisse im Strafverfahren verfügt und diese auch bereits - geprüft durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer - praktisch unter Beweis gestellt hat.
Ich vertrete Sie in den Gebieten des:
• allgemeine Strafrechts (Tötungsdelikte, Sexualdelikte, Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Bestechung, usw.)
• des Verkehrsstrafrechts
• des Wirtschaftsstrafrechts
• des Jugendstrafrechts
• des Betäubungsmittelstrafrechts
• des Umweltstrafrechts