Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und des Arzneimittelgesetzt (AMG).
Die wichtigsten Delikte sind hierbei § 29 BtMG, Handeltreiben in nicht geringer Menge (§ 29a BtMG), Banden- und gewerbsmäßiger Handel (§ 30 BtMG) und Banden- und gewerbsmäßiger Handel in nicht geringer Menge bzw. Banden- und gewerbsmäßiger Handel mit Waffen (§ 30a BtMG).
Vorwürfe im Bereich des Betäubungsmittelstrafrecht gehen sehr oft einher mit technischen oder nicht technischen Überwachungsmaßnahmen.
Da die Strafandrohungen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrecht hoch sind, ist es von entscheidender Bedeutung, dass möglichst früh die richtigen Weichen gestellt werden, um langjährige Haftstrafen zu vermeiden.
Sollte aufgrund der Encro-Chat Ermittlungen ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet werden, kontaktieren Sie unverzüglich einen Strafverteidiger. Dies gilt ganz besonders für den Fall, wenn Festnahme und oder Durchsuchungen erfolgen sollten. Machen Sie keine Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden, sondern nutzen Sie ihr Recht zu schweigen.