Das Jugendstrafrecht ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt.
Das deutsche Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 14 – 17 Jahre.
Zwischen dem 18ten und dem 21ten Lebensjahr gilt man als Heranwachsender. Bei einem Heranwachsenden prüft das Gericht, ob Jugend- und Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt.
Im deutschen Jugendstrafrecht gilt der Erziehungsgedanke, so dass in der Regel keine Bewährungs- und Freiheitsstrafen verhängt werden, sondern Maßnahmen, die dem Jugendlichen es ermöglichen sollen, ein straffreies Leben zu führen.
Unter besonderen Umständen kann auch ein Heranwachsender dem Jugendstrafrecht unterfallen.