Kanzlei Hüners
Fachanwalt für Strafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht ist kein gesetzlicher definierter Bereich, sondern bezeichnet Straftaten, die im Rahmen unternehmerischer Tätigkeiten auftauchen.

Klassische Beispiele sind Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Insolvenzverschleppung (15a InsO).

In wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren geht es – neben der Verteidigung gegen die Strafandrohung – häufig darum, beschlagnahmtes bzw. arrestiertes Vermögen wieder zu erlangen.

Die Verteidigung gegen Arrestbeschlüsse setzt ein hochkomplexes Vorgehen voraus, welches nur ein erfahrener Strafverteidiger bieten kann.

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