Im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten geht es in der Regel um folgende Verstöße:
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Rotlichtverstoß
- Abstandsverstoß
- Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten
Die Vermeidung von Punkten, die im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrbundesamt (KBA) in Flensburg eingetragen werden, ist dabei das wichtigste Ziel. Ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis mit anschließender medizinische-psychologischen Untersuchung (MPU) kann häufig bei rechtzeitiger Einschaltung eines im Bereich des Verkehrsrechts spezialisierten Anwalts vermieden oder erheblich abgemildert werden.