Die Abwicklung von Unfallschäden (Sach- und Personschaden) ist eine komplexe Materie, bei der ein Rechtsanwalt, welcher mit der Schadenregulierungspraxis von Versicherungen vertraut ist, von großer Hilfe sein kann.
Ist der Unfall unverschuldet, so kann von der Gegenseite Ausgleich von folgenden Schadenspositionen gefordert werden:
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Nutzungsausfall
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden
- Sachschäden
Beachten Sie, dass die Kosten eines Rechtsanwalts und auch die Kosten eines Gutachters (z.B. Kfz-Sachverständigen zur Bestimmung der Schadenshöhe) durch die gegnerische Versicherung zu tragen sind